Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Erwerber bzw. Karteninhaber und dem Konzertveranstalter, der Firma Weissbrot Concerts und MZ Entertainment GmbH:
- Der Vertrag zwischen dem Käufer und Karteninhaber und dem Konzertveranstalter kommt ausschließlich durch den Erwerb der Eintrittskarte zustande.
- Der Zutritt zur Veranstaltung setzt eine gültige Eintrittskarte voraus. Kindern unter sechs Jahren ist der Zutritt verboten. Kindern ab sechs Jahren und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters oder einer mit einem schriftlichen – von einem gesetzlichen Vertreter unterschriebenen – Erziehungsauftrag versehenen volljährigen Person gestattet.
- Der Konzertveranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. Seine Haftung ist insoweit ausgeschlossen.
- Die Haftung des Konzertveranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen aus Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung für Körper- und Sachschäden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Dem Karteninhaber ist es untersagt, Glas- oder Plastikflaschen, Dosen, pyrotechnische Gegenstände, offenes Feuer, Tiere, Waffen oder andere Gegenstände, die als gefährliches Werkzeug eingesetzt werden können (z.B. auch Schirme), sowie Tonaufzeichnungsgeräten und Videokameras auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Am Eingang werden Sicherheitskontrollen durch das Ordnungspersonal, dessen Anweisungen Folge zu leisten ist, durchgeführt.
- Es ist dem Karteninhaber untersagt, während der Darbietung Ton- und Filmaufzeichnungen vorzunehmen. Bei Verstößen gegen dieses Gebot kann der Karteninhaber sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der Konzertveranstalter ist zudem rechtlich verpflichtet, derartige Verstöße zivilrechtlich und strafrechtlich zu verfolgen.
- Bei dem Konzert handelt es sich um eine Open-Air-Veranstaltung, die auch bei regnerischem Wetter stattfindet. Der Konzertveranstalter behält sich das Recht vor, bei witterungsbedingten Sicherheitsproblemen die Veranstaltung örtlich oder zeitlich zu verlegen. In diesem Falle hat der Karteninhaber nur einen Erstattungsanspruch auf den Nennwert der Eintrittskarte bis zum Konzerttermin.
- Der Konzertveranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.
- Es ist dem Karteninhaber untersagt, Eintrittskarten zu einem höheren als von ihm aufgewendeten Kaufpreis weiterzuverkaufen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Konzertveranstalter in Höhe von 1.000,00 €. Jede Veränderung der Eintrittskarte macht diese ungültig.
- Zu einer etwaigen Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO stellt die Europäische Kommission im Internet eine Plattform unter http://ec.europa.eu/consumers/odr bereit. Der Konzertveranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen